Auf Grundlage des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394) sowie des Landeswärmeplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LWPG NRW) vom 10. Dezember 2024, jeweils in der geltenden Fassung, führt die Stadt Langenfeld die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet durch.
Die Stadt Langenfeld nimmt damit ihre Verantwortung als planungsverantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 9 WPG sowie des § 2 Absatz 1 LWPG NRW wahr.
Mit der fachlichen Unterstützung bei der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung wurde das Planungs- und Ingenieurbüro EKP Energie. Klima. Plan. GmbH beauftragt. Das formelle Auftaktgespräch zwischen Vertretern der Stadtverwaltung und EKP fand am 07.05.2026 statt.
Mit der Kommunalen Wärmeplanung schafft die Stadt Langenfeld eine strategische und langfristige Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Übergeordnetes Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung und Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination dieser Energiequellen zu leisten.
Die Kommunale Wärmeplanung soll dazu beitragen, eine kosteneffiziente, nachhaltige, sparsame, bezahlbare, resiliente und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung spätestens bis zum Jahr 2045 zu erreichen und gleichzeitig Endenergieeinsparungen zu ermöglichen.
Für die Stadt Langenfeld steht dabei insbesondere die Entwicklung einer nachhaltigen und langfristig ausgerichteten Arbeitsgrundlage für den Transformationsprozess der Wärmeversorgung im Vordergrund. Die Planung soll Perspektiven für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und den Aufbau von Wärmenetzen im Stadtgebiet aufzeigen und dabei mit den bestehenden sowie in Entwicklung befindlichen strategischen Konzepten der Stadt verknüpft werden.
Besondere Berücksichtigung findet das Ziel der Stadt Langenfeld, Treibhausgasneutralität bereits bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Die Kommunale Wärmeplanung soll daher in das derzeit in Erstellung befindliche Vorreiterkonzept Klimaschutz sowie in das noch zu erstellende Integrierte Stadtentwicklungskonzept integriert werden.
Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung erfolgt schrittweise. Im Rahmen des Planungsprozesses werden unter anderem die Ausgangssituation der Wärmeversorgung analysiert, vorhandene Potenziale ermittelt und daraus Perspektiven für eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung entwickelt.
Für den weiteren Prozess sind derzeit folgende wesentliche Termine vorgesehen:
- 03.09.2026: Vorstellung der Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses (PUK).
- 09.09.2026: Akteursveranstaltung mit wesentlichen Akteuren wie Abwärmeerzeuger, Großverbraucher, Investoren, Netzbetreiber.
- 24.09.2026: Vorstellung der Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse. Die Veranstaltung findet ab 17:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt und wird online übertragen.
- Im Anschluss erfolgt ab 19:00 Uhr im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Der Weg zur Wärmepumpe“ eine Informationsveranstaltung zum Thema Wärmepumpen und der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, die Experten zu befragen. Eine Anmeldung erfolgt über die Seite der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.nrw/der-weg-zur-waermepumpe
Die Stadt Langenfeld informiert im weiteren Verlauf über den Fortgang der Kommunalen Wärmeplanung und die Möglichkeiten der Beteiligung.
Planungsverantwortliche Stelle für das Gebiet der Stadt Langenfeld im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 9 WPG vom 20. Dezember 2023 sowie des § 2 Absatz 1 LWPG NRW vom 10. Dezember 2024, jeweils in der geltenden Fassung, ist:
Stadt Langenfeld (Rhld.)
Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Planungsinstrument und bildet eine langfristige Orientierung für die zukünftige Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Sie ersetzt keine individuelle Energieberatung und stellt insbesondere keine unmittelbare Verpflichtung zur Umsetzung einer bestimmten Wärmeversorgung für einzelne Grundstücke dar.